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Müssen Gehörlose Gehörschutz tragen?

Blogbeitrag gepostet am 16.03.2011

Manchem Leser der Nordseezeitung mag das schlecht recherchiert vorgekommen sein: Ein Gehörloser Mensch wird in einem Maschinenbaubetrieb angestellt und muss dort Gehörschutz tragen.

Dabei kann das durchaus gute Gründe haben. Denn die meisten gehörlosen Menschen hören keineswegs überhaupt nichts. Meist sind sie im Besitz eines Restgehörs. Mit Hilfe von Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten wird die Umgebungsakustik für das Restgehör so aufbereitet, dass sie z.B. bei der Orientierung oder beim Wahrnehmen von Warnsignalen hilft.

Zwar ist in Fachkreisen umstritten, ob ein Restgehör, also ein recht geringes Hörvermögen, durch berufliche Lärmeinwirkung weiter geschädigt werden kann (schließlich machen Hörgeräte ja auch alles lauter), dennoch ist es ratsam, in besonders lärmbelasteter Umgebung, wie z.B. im Maschinenbau, die Hörreste durch geeigneten Gehörschutz vor weiterer Schädigung zu schützen. Meist geht das ohne großen Aufwand, denn in diesen lauten Bereichen wird ohnehin durch den Arbeitgeber Gehörschutz bereit gestellt.

Der Funkenflug wurde von Christian Fraaß
für aboutpixel.de festgehalten.