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Es ist wieder Herbst: Der Laubbläser-Streit geht in die nächste Runde

Blogbeitrag gepostet am 23.10.2015

Laubbläser

Es wird Herbst, das Laub fällt. Kaum haben die ersten Blätter den Boden erreicht, ist es wieder zu hören: Das Turbinengeräusch der Laubbläser. Und damit setzt erneut der Streit um die Geräte ein: Befürworter und Gegner geraten aneinander, harmonische Nachbarschaften enden im Kriegszustand, die Beschwerden bei den Stadtverwaltungen häufen sich.

Pro & Contra

Die Befürworter der Geräte argumentieren mit der Effektivität. Ein Laubbläser ersetzt drei Laubharker. Wenn wenig Zeit zur Verfügung steht oder die Kosten (z.B. in der Stadtverwaltung) im Griff behalten werden sollen, ist der Laubbläser die schnelle und günstige Lösung.

Gegner führen in erster Linie die hohe Lärmbelastung an. Aber auch die Feinstaubbelastung, das Umherwirbeln von Dreck und ökologische Probleme (Erosion, Zerstörung von Kleinlebewesen) werden ins Feld geführt.

So laut sind Laubbläser

Rein technisch gesehen erzeugen Laubbläser sehr unterschiedliche Lärmpegel. Je nach Model muss mit mindestens 80 Dezibel gerechnet werden. Ältere oder sehr leistungsfähige Geräte bringen es auf über 100 Dezibel. Diese Pegel beschreiben den Lärm in nahem Abstand, also z.B. am Ohr des Menschen, der damit Laub bläst. Bis der Lärm am Ohr des Nachbarn ist, ist er deutlich leiser. Ein Beispiel: Erzeugt Gerät in 5 Metern Abstand 90 Dezibel Lärm, so sind es in 10 Metern noch 84 dB und in 20 Metern nur noch 78 db. Der Grund: Mit jeder Abstandsverdopplung verringert sich der Schallpegel um 6 dB.

Zum reinen Pegel kommt jedoch die psychologische Komponente: Die Gartenföns klingen subjektiv unangenehm. Und sie werden gerne in der Freizeit benutzt, also am frühen Abend oder am Samstag. Ausgerechnet dann, wenn man mal so richtig in Ruhe ausspannen möchte, beginnt der Nachbar Laub zu blasen. Wer das einmal mitgemacht und sich darüber geärgert hat, für den ist meist auch ein Flüsterbläser zu laut. Zu tief ist der Ärger und die Abneigung verankert.

Laubbläser verbieten?

Mehrere Städte und Gemeinden in Österreich haben aufgrund ständig steigender Beschwerdezahlen Ende 2014 Laubbläser verboten. Graz zum Beispiel führte einen einjährigen Test ein. Die Stadtverwaltung erhält das Verbot im Herbst 2015 aufrecht. Man haben zwar keine Verbesserung der Luft in Bezug auf Feinstaubbelastung feststellen können, aber die Beschwerden der Anwohner seien nahezu gegen Null zurück gegangen.

Gehörschutz gegen Laubbläser und gesetzliche Regelungen

In Deutschland bleibt die Frage: Wann und wie darf ich Laubbläser einsetzen? Geregelt ist das in der „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“. Welche Einschränkungen es gibt, erklären wir im Gehörschutz-Ratgeber.

Übrigens: Den größten Lärm bekommt der Eigentümer eines Laubbläsers auf die Ohren. Gehörschutz ist da dringen zu empfehlen. Für den Einsatz im Garten haben wir eine eigene Rubrik eingerichtet: Gehörschutz für Hobby & Garten.

Foto von Peter Dutton (CC BY 2.0, edited)