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Lärm im Urlaub – Geld zurück?

Blogbeitrag gepostet am 11.11.2015

Lärm im Urlaub - und was man dagegen tun kann 01

Endlich Urlaub! Endlich können Sie einfach mal ausspannen, die Füße hochlegen und die Sorgen des Alltags vergessen. Sie schließen die Augen, lehnen sich zurück und genießen die Ruhe. Ruhe? Wenn der Schlagbohrer dröhnt, neben dem Hotelzimmer die Flugzeuge starten oder über Ihrem Zimmer eine Hochzeit gefeiert wird, ist es schnell vorbei mit der ruhigen und erholsamen Auszeit.

Lärm ist ein häufig bemerkter Mangel vieler Reisender und ein guter Grund, um einen Preisnachlass für Ihren Urlaub zu fordern. Denn während wir vor anderen Dingen einfach die Augen verschließen können, können wir Lärm nicht so einfach aus dem Weg gehen. Wie Ihre Chancen auf eine Preisminderung stehen, zeigen wir Ihnen anhand einiger Beispiele. Selbstverständlich alle ohne Gewähr und ohne die Garantie, dass andere Gerichte genauso urteilen.

Urlaub auf der Baustelle

Baustellen gehören wohl zu den am wenigsten erträumten Reisezielen. Aufgrund der Lautstärke, dem verursachten Schmutz und Dreck sowie der Behinderung der Bewegungsfreiheit stellen Bauarbeiten einen Mangel dar, bei dem die Chancen auf einen Preisnachlass sehr gut stehen können. In zwei Urteilen, in denen großflächige Bauarbeiten geltend gemacht wurden, wurde den Geschädigten eine Preisminderung von 60 % bzw. 50 % zugesprochen. Erschwerend kam in diesen Fällen noch hinzu, dass große Teile der Hotelanlagen

nicht begehbar waren (LG Frankfurt a.M., AZ: 2-24 S 185/10 und LG Frankfurt a.M., Az. 2-24 S 263/06, RRa 2008, 27).

Geringere Chancen auf hohe Nachlässe ergeben sich, wenn durch Wechsel der Räumlichkeit den Bauarbeiten aus dem Weg gegangen werden kann (LG Duisburg, Az: 12 S 70/07, ADAJUR Dok. Nr. 79684). Ist nicht das eigene Hotel Ursache der Lärmquelle, kann im schlimmsten Fall eine Preisminderung sogar ganz versagt werden (AG Duisburg, Az: 74 C 1819/04, RRa 2004, 214). Gleiches kann drohen, wenn die Lärmquelle, also z.B. eine Bar, bereits im Katalog genannt wurde (AG Kleve, Az: 3 C 109/99, RRa 1999, 183).

Ready for take-off

Viele fliegen mit dem Flugzeug in den Urlaub. Andere machen neben einem Flughafen Urlaub. Entscheidend für die Bemessung des Preisnachlasses ist die Frage, ob der Reiseveranstalter es versäumt hat, vorher auf die Lage des Hotels in der Nähe eines Flughafens oder in dessen Einflugschneise aufmerksam zu machen. In diesen Fällen sind Preisminderungen zwischen 10 und 20 % drin (OLG Düsseldorf, Az: 18 U 209/96, NJW-RR 1998 921 und LG Kleve, Az: 6 S 60/00, NJW-RR 2001, 51). Wird ein entsprechender Hinweis des Reiseanbieters oder Hotels überlesen, muss man die Flugzeugtriebwerke tapfer ertragen, ohne Preisnachlass (AG Hannover, Az: 535 C 190/02, RRa 2004, 189).

Wenn der Muezzin drei Mal ruft

Im Falle von Diskotheken oder Straßenlärm sind die Fälle ähnlich gelagert. Liegt das Hotel inmitten der Innenstadt oder weist der Reiseveranstalter auf die spezielle Lage hin, nützt alles Klagen nichts. Bucht man jedoch gezielt in einer „ruhigen Lage“ oder dröhnen Lautsprecherdurchsagen am Ruhepool sind Nachlässe von 20-30% möglich, in extremen Fällen sogar bis 60 %. Schlecht stehen dagegen die Chancen, wenn man sich durch die Rufe des Muezzins in arabischen Reiseländern beeinträchtigt fühlt. Eine entsprechende Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die Gebetsrufe landestypisch seien (AG Hannover, AZ: 559 C 44/14).

Ob und in welcher Höhe ein Preisnachlass für einen empfundenen Mangel gewährt wird, ist also von mehreren Faktoren abhängig. Bevor man den Weg vor ein Gericht sucht, sollte man sich daher genau über seine Chancen informieren, um nicht auch noch auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben. Der ADAC hat einige wichtige Urteile hierzu zusammengestellt.

Vorher auf Nummer sicher gehen

Manche Hotels stellen Gehörschutz zur Verfügung wenn es eine Baustelle vor der Tür gibt

Ob ein Urlaubsort ruhig oder lärmerfüllt ist, erlebt man leider erst, wenn man angekommen ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nimmt am besten Gehörschutz mit in der Urlaub. Wir haben auf einer Sonderseite einige für den Urlaub geeignete Ohrstöpsel zusammengestellt.

Und noch ein Tipp für Hotels und Veranstalter: Wenn plötzlich vor dem Haus eine Baustelle eingerichtet wird, können Sie Ihren Gästen schlaflose Nächte ersparen, indem Sie ihnen auf Wunsch Gehörschutz mit Ihrem Hotellogo zur Verfügung stellen.