Eine Frau hält sich die Ohren zu. Eine Frau hält sich die Ohren zu.

Was ist Lärm?

...oder: Was eine Discothek mit einem Presslufthammer gemeinsam hat.

Wenn man Lärm nicht als Lärm wahrnimmt

Eine schematische Darstellung des Ohres.

Besonders gefährlich ist der so genannte "Freizeitlärm". Schallpegel, die wir (obwohl sie unglaubliche Größenordnungen erreichen) häufig als angenehm wahrnehmen (siehe Grafik).

Hörschädigungen durch Lärm sind tückisch. Denn nur selten werden Höreinbußen durch Lärmeinwirkungen unmittelbar wahrgenommen. In der Regel schädigt Lärm das Gehör langsam und unbemerkt, aber stetig. Vor allem jedoch dauerhaft und irreversibel. Die empfindlichen Haarsinneszellen im Innenohr des Menschen werden durch dauerhafte Lärmeinwirkung regelrecht herausgerissen.

Lärmgrenzen

Eine Grafik zu Thema Schallpegel verschiedener Quellen.

Ein gutes Beispiel dafür, wann es für das menschliche Gehör – unabhängig vom subjektiven Empfinden – zu laut ist, gibt uns die Arbeitswelt. Hier ist schon ab einem mittleren Dauerpegel von 85 dB (z.B. Fräsmaschine) das Tragen eines Gehörschutzes Vorschrift (siehe auch: Infos zur Lärmschutzverordnung).

Zum Vergleich:

  • Auf Tanzflächen in Diskotheken werden Durchschnittswerte von 90–105 dB erreicht
  • Bei einer Opernaufführung im Orchestergraben 80–100 dB
  • Bei Rockkonzerten 100–115 dB
  • In Techno-Diskos wird häufig sogar die Schmerzgrenze, die bei ungefähr 120 dB liegt, überschritten!

Wie hoch der Pegel in verschiedenen Situationen um Sie herum ist, können Sie mit einem Schallpegelmesser überprüfen. Es gibt auch Apps für die Schallmessung auf dem Smartphone. Diese geben eine gute erste Orientierung, sind jedoch je nach Smartphone in den hohen Pegelbereichen zum Teil ungenau.

Besuchen Sie unsere Pegelseite. Hier haben wir verschiedene Lautstärkepegel miteinander verglichen.

Wenn der Lärm, dem Sie ausgesetzt sind, nicht eindeutig über der Schmerzgrenze liegt (Ohrgeräusche wie Pfeifen, Rauschen usw. weisen auf eine sichere Schädigung hin), kann niemand definitiv vorhersagen, wann eine Gehörschädigung eintritt. Je nach Dauer und Frequenz des Lärms kann das Gehör o. g. Schallpegel durchaus einmal verkraften oder umgekehrt auch schon bei niedrigeren Werten Schaden nehmen.

Fakt ist aber: Immer wenn Sie lautem, lang anhaltendem oder schlichtweg störendem Schall ausgesetzt sind, haben Sie eindeutig zu viel um die Ohren. Kommt dann noch die richtige Kombination aus Schallpegel (dB), Frequenz (Hertz) und Einwirkzeit hinzu, kann das Ihr Gehör und Ihre Gesundheit regelrecht ruinieren.

Gesundheitliches Risiko Lärm

Eine Grafik über maximale wöchentliche Schall-Einwirkzeiten.

Außer gehörschädigenden Einflüssen hat Lärm noch folgende (einige von vielen) negative Auswirkungen:

  • hohes Risiko, einen Tinnitus (Ohrgeräusch) zu erleiden
  • Anstieg des Blutdrucks
  • erhöhter Energieverbrauch
  • Abfall des elektrischen Hautwiderstandes
  • Abnahme der Peristaltik
  • Herabsetzung der Durchblutung
  • herabgesetzte Arbeitsleistung (Fehler, Unfall, Krankheit)
  • mangelhafte Regeneration in Relax-Phasen
  • beeinflusste Tiefschlafphase

SonicShop ist der erste Schritt in die richtige Richtung: Mit Gehörschutz können Sie den Lärmpegel mindern und den Sound maximieren.

Wenn Sie mehr erfahren möchten über Rechtsprechungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen, sollten Sie die Seite der Lärmberatung Wittstock besuchen. Dort erfahren Sie z.B., ob Kindergeschrei zu Mietminderungen berechtigt, ob und wann Anspruch auf Trittschalldämmungen besteht und welche Geräusche in der Nachbarschaft hingenommen werden müssen.

Nachbarschaftslärm

Auch für den Bereich der Wohnung und der Nachbarschaft gibt es empfohlene Grenzwerte, die nicht überschritten werden sollten. Solche Werte können Sie z.B. mit einem Schallpegelmesser überprüfen. Hier einige Beispiele (in diesem Fall mit Bezug auf Lärmemissionen von Arbeitsstätten):

  • Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe oder für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind: 70 dB(A)
  • Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind: tagsüber 65 dB(A) / abends 50 dB(A)
  • Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, von denen weder die einen noch die anderen überwiegen: tagsüber 60 dB(A) / abends 45 dB(A)
  • Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind: tagsüber 55 dB(A) / abends 40 dB(A)
  • Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind: tagsüber 50 dB(A) / abends 35 dB(A)
  • In Kurgebieten, im Bereich von Krankenhäusern und Pflegeanstalten: tagsüber 45 dB(A) / abends 35 dB(A)
  • In Wohnungen, die mit der Anlage baulich verbunden sind: tagsüber 35 dB(A) / abends 25 dB(A)

Ausnahmen, Besonderheiten und Erklärungen:

  • Einzelne Geräuschspitzen: Wenn es kurzzeitig mal lauter wird, darf dies die oben angegebenen Werte nicht um folgende Werte überschreiten: tagsüber 30 dB(A) / abends 20 dB(A)
  • Seltene Ereignisse: sofern es nicht häufiger als 18 Mal im Jahr vorkommt, dürfen die oben angegebenen Werte jeweils einmalig um bis zu 10 dB überschritten werden. Es gelten jedoch folgende pauschale Höchstwerte: tagsüber 70 dB(A) / abends 50 dB(A)
  • Was ist "Tag" und was ist "Nacht"?
  • Tagsüber: an Werktagen von 8-20 Uhr
  • Tagsüber: an Sonn- u. Feiertagen von 9-13 u. 15-20 Uhr
  • Nachts: an Werktagen 22-6 Uhr
  • Nachts: an Sonn- u. Feiertagen von 22-7 Uhr
  • Darüber hinaus gibt es noch die Zeitzone "tagsüber, innerhalb der Ruhezeiten", in der andere Grenzwerte gelten können.

Quelle: Verw.-Vorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (v. 26.08.98)

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