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Die Lärmschutzverordnung - einfach erklärt

Lärm im Betrieb: Infos zur Lärmschutzverordnung

In vielen Betrieben geht es laut zu. Teilweise so laut, dass Gehörschäden durch Lärm drohen. Der Gesetzgeber hat das Ziel, die Arbeitgeber vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen. Wenn Lärmvermeidung nicht möglich ist und der Arbeitsplatz lärmbelastet ist, so hat der Arbeitgeber Grenzwerte zu beachten.

Was sind Auslösewerte?

In der "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen" ist immer wieder von Auslösewerten die Rede. Vereinfacht erklärt ist damit gemeint, dass ein bestimmter Messwert zu einer Reaktion beim Arbeitgeber führen soll. Oder noch einfacher ausgedrückt: "Tu' was, wenn es so laut oder lauter ist!"

Die Frage nach dem Auslösewert ist also die Frage: Wie laut ist es am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers? Ist der Auslösewert erreicht? Muss ich tätig werden?

Wie ermittle ich den Auslösewert?

Viele Maschinen oder Lärmquellen besitzen bereits in ihren technischen Beschreibungen oder Datenblättern Hinweise zur Lärmabsonderung. Der Gesetzgeber erlaubt, solche Daten zur Ermittlung des Lärms am Arbeitsplatz heranzuziehen. Aber: Sie sollten sich sicher sein, wenn Sie das tun. Und Sie sollten z.B. berücksichtigen können, wie sich die Lärmbelastung mit mehr oder weniger großem Abstand von einer Maschine verändert oder wie sich Reflexionen auswirken. Viele Arbeitgeber können das nicht zuverlässig. In so einem Fall ist es sinnvoll, den Lärm am Arbeitsplatz zu messen. Dazu benutzt man am besten einen Schallpegelmesser.

Was ist ein Tages-Lärmexpositionspegel?

In der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung ist immer wieder vom Tages-Lärmexpositionspegel die Rede. Was kompliziert klingt, ist im Grunde ganz einfach: Dieser Wert ist der Mittelwert des Lärms an einem Arbeitsplatz. Dabei geht man von 8 Stunden Arbeit aus. Der Tages-Lärmexpositionspegel ist also die mittlere Lärmbelastung an einem 8-Stunden-Arbeitstag. Er berücksichtigt alles, was akustisch an diesem Arbeitsplatz passiert.

Gehörschutz tragenWie sind die Grenzwerte?

Naja, streng genommen gibt es keine Grenzwerte mehr, sondern "Auslösewerte" (siehe oben). Zwei Auslösewerte sind zu beachten:

Und der Spitzenschalldruckpegel?

Der Gesetzgeber berücksichtigt auch die maximal auftretenden Lautstärken am Arbeitsplatz. Weil solche kurzen und extremen Lautstärken zu einer sofortigen Lärmschädigung führen können, wird ihnen besondere Beachtung geschenkt. Dabei gibt es auch wieder zwei Auslösewerte, die zu unterschiedlichen Maßnahmen führen sollen:

Wie gehe ich gegen Lärm vor?

Auch hier hat der Gesetzgeber klare Vorgaben für die richtige Reihenfolge gemacht. Zunächst einmal steht die Lärmvermeidung im Vordergrund. Als Erstes geht es also immer um die Frage: Kann ich dafür sorgen, dass hier gar nicht so viel Lärm entsteht?

Oft lässt sich Lärm nicht vermeiden. Dann soll für Schutz (z.B. Gehörschutz) gesorgt werden. Bei besonders hoher Belastung ist der Arbeitgeber verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zur Verringerung von Lärmexposition zu ergreifen.

 

 

 

Wichtiger Hinweis:
Wir haben versucht, einzelne Teile der Lärmschutzverordnung zu kommentieren und zu umschreiben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es dabei zu Fehlinterpretationen kommt. Maßgeblich für die Lärmschutzmaßnahmen im Betrieb sollten daher nicht unsere Beschreibungen, sondern der Originaltext der jeweils gültigen Verordnung sein.