Ein Rasenmäher auf einer Wiese. Ein Rasenmäher auf einer Wiese.

Lärm in der Nachbarschaft – was ist erlaubt, was ist verboten?

Wer bei dem herrlichen Wetter der letzten Wochen das Homeoffice in den Garten verlegt oder einfach die Sonne genießen will, staunt nicht schlecht: Im Garten ist momentan die Hölle los! Kreischende Kinder, die sich nicht in der Schule oder im Kindergarten austoben können. Knatternde Rasenmäher, renovierungswütige Nachbarn, Musik und Hundegebell mischen sich zu einer wilden Geräuschkulisse. Da kommt man schon mal auf die Idee zu überlegen, was wann erlaubt ist – und wann endlich mal Ruhe herrscht!

Nachts deutschlandweite Ruhezeit

Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist der oben aufgezählte Lärm nicht erlaubt – soweit dürfte das jedem klar sein. Doch wie genau sieht das tagsüber aus? Generell gilt in Deutschland an den Werktagen die Ruhezeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr am nächsten Morgen. Dabei ist zu beachten, dass auch der Samstag inzwischen zu den Werktagen zählt. Schmeißt der Nachbar also samstags Punkt 7 Uhr den Rasenmäher an, ist das vielleicht nicht sehr nett, aber rechtlich einwandfrei.

Mittagsruhe – oder was?

Weniger einheitlich geregelt ist in Deutschland, wie es um die Mittagszeit aussieht: Einige Kommunen geben die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr vor, zum Beispiel in Kurorten – aber durchaus auch in anderen Gemeinden. Besonders geräuschintensive Geräte dürfen in diesem Zeitraum in Wohn- und Erholungsgebieten nicht genutzt werden. Wer unsicher ist, wie es in der eigenen Gemeinde geregelt ist, sollte einfach kurz in der Gemeindeverwaltung anrufen und sich erkundigen.

Kinderlärm und Hundegebell

Ein Hund der bellt

Kinderlachen ist ja an sich nichts Schlimmes, aber die lieben Kleinen können einen manchmal doch ganz schön auf die Palme bringen. Zumal viele Kinder in Deutschland aktuell den ganzen Tag zuhause sind. Die Regelung für Kinderlärm ist recht eindeutig: Dieser muss bei Babys und Kleinkindern hingenommen werden – sofern er ein normales Maß nicht übersteigt. Hundegebell dagegen darf nicht 10 Minuten am Stück übersteigen und darf über den Tag zusammengerechnet nicht länger als 30 Minuten andauern.

Unser Tipp: Sprechen hilft am Meisten!

Die rechtlichen Grundlagen sind somit geklärt. Doch bevor diese Karte ausgespielt wird, empfehlen wir allen Lärmgeplagten ein freundliches Gespräch mit dem Lärmverursacher. Das kann Wunder bewirken und schont die Nerven aller, schließlich ist niemand scharf auf einen Kleinkrieg am Gartenzaun. Viele Nachbarn sind sich vielleicht nicht einmal darüber im Klaren, wie laut sie tatsächlich sind.

Und wenn alles nicht hilft?

Tief durchatmen und geeigneten Gehörschutz schnappen. Weiche Schaumstoffstöpsel sitzen so bequem, dass man sie locker über mehrere Stunden tragen kann. Dabei bleibt Sprache von anderen dennoch hörbar, nur die störenden Frequenzen werden eliminiert. Sogar Modelle zum Schlafen gibt es. In unserem Shop finden Sie Gehörschutz für jeden Anlass und Geschmack – so genießen Sie schnell wieder Ruhe.