Frau mit einer Bohrmaschine in der Hand. Frau mit einer Bohrmaschine in der Hand.

5 häufige Fehler beim Einsatz von Gehörschutz am Lärmarbeitsplatz

Schwerhörigkeit, die durch Lärm verursacht wird, ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Dennoch wird das Thema Gehörschutz in vielen Betrieben noch immer stiefmütterlich behandelt und das obwohl schon 80 dB Dauerbeschallung zu Schäden am Gehör führen können. Dabei lässt sich das so einfach vermeiden: Wir wissen wo die häufigsten Fehler im Lärmarbeitsbereich gemacht werden und haben sie zusammengetragen:

1. Falsche Messung

Bevor den Angestellten Gehörschutz bereitgestellt wird, sollte man genau wissen, wie laut es wirklich im Betrieb ist. Die dafür benötigte Messung sollte zwingend von einem Fachmann durchgeführt werden, denn Messfehler können großen Schaden anrichten. So müssen die Messgeräte zum Beispiel vorher ordentlich kalibriert werden, um ein aussagekräftiges Ergebnis liefern zu können.

Bitte verzichtet auf den Einsatz von sogenannten Lärm-Apps, denn Smartphones verfälschen die Ergebnisse, da es bestimmte Frequenzen filtert, um besser Sprachverständlichkeit zu gewehrleisten. Durch schwerwiegende Messfehler wird die Lärmbelästigung unterschätzt, was zu irreparablen Schäden am Gehör führen kann.

2. Zu gut gedämmt

Dieser Punkt zeigt das andere Extrem, denn hier wird der Lärm nicht unterschätzt, sondern überschätzt. Ganz nach dem Motto: viel hilft viel.

Die sogenannte Überprotektion führt zur Isolation der Mitarbeiter. Dadurch hören sie mögliche Alarmsignale nicht oder nur leicht und können somit nicht schnell genug reagieren. Außerdem wird die Mitarbeiterkommunikation eingeschränkt oder ist gar nicht möglich. Die Folge: Mitarbeiter nehmen den Gehörschutz kurz heraus, um sich unterhalten zu können und sind dabei dem Lärm schutzlos ausgesetzt. Ein weiterer Nachteil der Überprotektion ist, dass Isolation bereits mittelfristig zu Ermüdungserscheinungen und mangelhafter Konzentration führen kann.

Deswegen sollte die Dämmung immer perfekt an den vorhandenen Lärm angepasst werden. Dafür ist es unerlässlich den Schallpegel zu bestimmen. Ein gutes Beispiel für einen Arbeits-Gehörschutz der gut dämmt, Sprache jedoch weiterhin durchlässt, sind unser EarWorkers Ohrstöpsel.

3. Das Verständnis der Mitarbeiter

Der beste Gehörschutz bringt nichts, wenn er nicht getragen wird. Deswegen ist es wichtig seine Mitarbeiter in diesem Bereich zu schulen. Sie müssen die Folgen von Lärmbelästigung kennen und ernst nehmen. Zu möglichen Folgen gehören Stress und leichtere Hörschäden, aber auch der irreparable Hörverlust oder ein Tinnitus. Außerdem sollten sie verstehen, dass Gehörschutz nur schützt, wenn er 100% getragen wird.

4. Die richtige Anwendung

In den meisten Betrieben wird Einweggehörschutz (genauer: Schaumstoffohrstöpsel) bereitgestellt, denn sie sind günstig, dämmen gut und werden nach Gebrauch einfach weggeworfen. Das Problem ist nur, dass sie häufig falsch eingesetzt werden.

Ein Schaumstoffohrstöpsel verlieren 2/3 Dämmleistung, wenn man sie nicht richtig anwendet. Das würde bedeuten, dass unser stärkster Ohrstöpsel EarXtreme nur noch 12 Dezibel dämmt, anstatt 36 Dezibel die er richtig eingesetzt locker schafft. Meistens wird der Schaumstoffgehörschutz nicht tief genug ins Ohr eingesetzt, nicht gut genug gerollt oder hat eine für den Gehörgang falsche Größe. Damit so etwas nicht mehr habe wir es in einem extra Beitrag zusammengefasst: Schaumstoffgehörschutz richtig einsetzen.

Bei Kapselgehörschutz, der besonders gerne im Handwerk verwendet wird, sollte man darauf achten, dass die Ohren komplett bedeckt sind und keine Haare zwischen Gehörschutz und Ohr liegen. Unser BlackSpeeder sorgt mit seiner einfachen Größeneinstellung und den weichen Polstern für besonders hohen Tragekomfort und optimalen Schutz. Die richtige Anwendung sollte man nicht unterschätzen, daher empfehlen wir hier die Mitarbeiter ausreichend zu schulen.

5. Schwammige Vorschriften

Ab einem Dauerlärm von 80 dB können Schäden am Gehör auftreten. Laut den Vorschriften soll ab diesem Lärmpegel ein Gehörschutz vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Eine Tragepflicht gibt es jedoch erst ab 85 Dezibel, obwohl die Ohren schon vorher Schaden davontragen könnten. Deshalb reicht, unserer Meinung nach, die bloße Bereitstellung nicht aus. Firmen sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter, die einem Lärmpegel von 80 dB ausgesetzt sind, immer 100% Gehörschutz tragen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Ohren unversehrt bleiben.