
Endlich Urlaub! Endlich können Sie einfach mal ausspannen, die Füße hochlegen und die Sorgen des Alltags vergessen. Sie schließen die Augen, lehnen sich zurück und genießen die Ruhe. Ruhe? Wenn der Schlagbohrer dröhnt, neben dem Hotelzimmer die Flugzeuge starten oder über Ihrem Zimmer eine Hochzeit gefeiert wird, ist es schnell vorbei mit der ruhigen und erholsamen Auszeit.
Lärm ist ein häufig bemerkter Mangel vieler Reisender und ein guter Grund, um einen Preisnachlass für Ihren Urlaub zu fordern. Denn während wir vor anderen Dingen einfach die Augen verschließen können, können wir Lärm nicht so einfach aus dem Weg gehen. Wie Ihre Chancen auf eine Preisminderung stehen, zeigen wir Ihnen anhand einiger Beispiele. Selbstverständlich alle ohne Gewähr und ohne die Garantie, dass andere Gerichte genauso urteilen.
Urlaub auf der Baustelle
Baustellen gehören wohl zu den am wenigsten erträumten Reisezielen. Aufgrund der Lautstärke, dem verursachten Schmutz und Dreck sowie der Behinderung der Bewegungsfreiheit stellen Bauarbeiten einen Mangel dar, bei dem die Chancen auf einen Preisnachlass sehr gut stehen können. In zwei Urteilen, in denen großflächige Bauarbeiten geltend gemacht wurden, wurde den Geschädigten eine Preisminderung von 60 % bzw. 50 % zugesprochen. Erschwerend kam in diesen Fällen noch hinzu, dass große Teile der Hotelanlagen Mehr erfahren…